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Definition: Was bedeutet der Begriff Nichtregierungsorganisation (NGO)?

Im Namen von NGOs spenden viele Menschen für jene, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. So stellt sich die Frage, wer diese Organisationen wirklich sind. Welchen rechtlichen Status haben NGOs? Was unterscheidet sie von anderen politischen Akteuren?
Inzwischen gibt es mehr als 2000 Arten von Entwicklungsorganisationen, die jedoch nicht alle ohne Weiteres unter den Begriff NGO eingeordnet werden können.

Die Abkürzung „NGO“ leitet sich aus der englischen Bezeichnung „Non-Governmental Organisation“ ab. Ins Deutsche übersetzt: Nichtregierungsorganisation mit der hierzulande entsprechenden Abkürzung „NRO“. Allerdings hat sich die englische Abkürzung international durchgesetzt – so auch in Deutschland.

Der Ursprung - UNO-Charta

Im Artikel 71 der UNO-Charta, die 1945 verabschiedet wurde, wird der Begriff NGO erstmals erwähnt. Dieser Artikel bevollmächtigt den „Wirtschaft- und Sozialrat“ der UNO (Economic and Social Council – ECOSOC) mit NGOs in Kooperation zu treten. Der Begriff wurde somit erst durch diesen Artikel maßgeblich bekannt. Die Erwähnung in der UNO-Charta gilt als die Geburtsstunde des Begriffs NGO. Seine Verbreitung und Anwendung nimmt seither stetig zu.

Mitte der Neunzigerjahre wuchs die Popularität von NGOs und der Begriff wurde ein anerkanntes Vokabular. Die Abkürzung „NGO“ ist jedoch nur sehr schwer anhand von bestimmten Charakteristika von Organisationen zu präzisieren. Meist wird in der Literatur nur erörtert, was NGOs nicht sind. Der Politikwissenschaftler Peter Willets bezeichnet eine NGO als eine „nicht gewinnorientierte, gewaltfreie, organisierte Gruppe von Menschen, die keine Regierungsfunktion anstrebt.“ In englischsprachiger Literatur lassen sich einige Synonyme für NGOs finden, wie zum Beispiel „Interessengruppe“, „Aktivistenorganisation“, „private Freiwilligenorganisation“ oder „Graswurzelorganisation“.

Das wissenschaftliche Definitionsproblem

Laut den Politikwissenschaftlerinnen Dr. Christiane Frantz und Dr. Kerstin Martens „wird der Begriff NGO auch wegen seiner Tendenz kritisiert, als Sammelbegriff für sämtliche nicht staatliche Organisationen Verwendung zu finden. Damit wird der Terminus NGO zum „catch all“–Begriff bzw. Abfallkorb degradiert“ (Frantz/Martens 2006). Zudem ist der Begriff ungenau und einseitig, da er nur aus der Perspektive von Regierungen hergeleitet wird (Dieter Rucht 1996:31). In manchen Sprachen wird der Begriff sogar negativ übersetzt, beispielsweise im Chinesischen: Hier wird anstatt „Nichtregierungsorganisation“ die Bezeichnung „Anti-Regierungsorganisation“ benutzt.

Die NGO-Gruppen lassen sich sowohl in ihren Aktivitäten, nach Dauer, Größe, Reichweite und Art, als auch nach ihren Hintergründen unterscheiden. Zu den Hintergründen gehören Ideologie, Kultur und der Bezug auf ihren rechtlichen Status (Princen/Finger 1994:6). Der rechtliche Status ist national gesichert, wie zum Beispiel mit einer „gGmbH“ (gemeinnützigen GmbH) in der Bundesrepublik Deutschland, die eine Orientierung ohne Profit voraussetzt. Nationale Regelungen definieren also die Voraussetzungen, die eine NGO im jeweiligen Land zu erfüllen hat.

Das Kürzel NGO impliziert somit einen Sammelbegriff für eine Flut von Akteuren mit den unterschiedlichsten Charakteristiken. Betrachtet man die möglichen Organisationsarten von nationalen NGOs über Ländergrenzen hinaus zu internationalen Dachverbänden, so wird der Unterschied für den internationalen Bereich noch einmal um ein Vielfaches erhöht.

Mögliche Unterscheidungsmerkmale

Der Begriff NGO lässt sich dennoch auf seine grundsätzlichen Betrachtungen reduzieren und auf eine Organisation wie folgt anwenden: NGOs sind Akteure, die durch zivilgesellschaftliche Initiativen zustande gekommen sind. Sie verfolgen nicht-Profit-orientierte Ziele und setzen sich aus zivilen Personen oder Organisationen zusammen. Dennoch haben sie keine staatlichen Mitglieder und stehen auch nicht unter der Kontrolle von Regierungen. Sie haben eine organisatorische Struktur wie zum Beispiel einen Hauptsitz, eine Satzung oder einen festen Stab von Mitarbeitern.

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